Internationales Steuerrecht
Als besondere Stärke ist in unserem Unternehmen das Internationale Steuerrecht hervorzuheben! Wir vertreten internationale Mandate, insbesondere Investoren. Sie haben vor in Deutschland zu investieren, dann sind Sie bei uns richtig! Die Besonderheiten der Doppelbesteuerungsabkommen und anderweitigen Anweisungen, Absprachen zwischen den Ländern ist enorm wichtig richtig zu beurteilen und zu kennen. Wir begutachten Ihren Fall ganz individuell und werden Ihnen Ihre besonderen steuerlichen Aspekte aus der deutschen Sicht erstellen.
Gründung eines Unternehmens
Wir beraten Sie bereits im Vorfeld der Investitionen: Immobilienkauf, Kauf eines Unternehmens, Gründung eines Unternehmens wie GmbH, GmbH & CO.KG und sonstige mögliche Rechtsformen. Wir begleiten Sie auch weiter mit klassischem Feld der Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung und Jahresabschlüssen. Beachten aber dabei Ihre Besonderheiten. Sie haben bei uns ein volles Paket von Notarbegleitung, Begleitung und Beratung der Rechtsanwälte (unsere Kooperationspartner) und Notare (unsere Kooperationspartner). Alle Aufträge können bundesweit für Sie erledigt werden.
Betriebsprüfungen / sonstige Prüfungen
Eine weitere Stärke von uns ist die Begleitung der Mandanten in besonderen Momenten, die oft für Mandanten sehr nervenaufreibend sind. Das sind Betriebsprüfungen, Steuerstrafverfahren, Selbstanzeigen, Prüfungen der Zollbehörden wegen Schwarzarbeit. Wir analysieren Ihre Betriebsprüfungsberichte (BP-Berichte). Die beliebte Kassenproblematik wird bei uns überprüft. Wir sorgen für gute Ergebnisse bei Ablauf sämtlicher Prüfungen: Betriebsprüfung, Lohnsteueraussen-Prüfung, Umsatzsteuersonderpüfung, Rentenversicherungsprüfung, Zollprüfung, Steuerfahndungsprüfung und vieles mehr.
Unsere Geschäftsführerin Irina Weigel-Erbe ist eine ehemalige Prüferin der Finanzverwaltung. Frau Irina Weigel-Erbe war bei der Finanzverwaltung von 1996 bis 2003 und ihre letzte Position war Umsatzsteuer-Sonderprüferin. Ab 2003 ist sie eine selbstständige Steuerberaterin. Aber auch andere angestellte Steuerberater haben bei uns Berufslaufbahn bei der Finanzverwaltung bestritten.
Somit können wir gestärkt behaupten, dass wir große Erfahrung in diesem Bereich besitzen. Mit unseren Rechtsanwälten als Kooperationspartner im eigenen Hause runden wir das Leistungsspektrum im Falle eines Strafverfahrens ab.