Ihr Steuerberater für internationales Steuerrecht
Die Steuerberatung Weigel-Erbe hat es sich zur Aufgabe gemacht, Sie möglichst umfangreich und auf unterschiedlichen Ebenen zu betreuen. Ein Aspekt, der in diesem Zusammenhang immer wichtiger wird, ist der Bereich des internationalen Steuerrechts.
Wer sich ein wenig genauer mit diesem Thema befasst, stellt schnell fest, dass nicht nur das deutsche Steuerrecht seine Herausforderungen aufweist. Außerdem gilt, dass im Zusammenhang mit dem internationalen Warenverkehr viele Punkte beachtet werden müssen, die oft nicht auf den ersten Blick ersichtlich sind.
Mit einem professionellen Partner an Ihrer Seite, der sich unter anderem auf das Außensteuerrecht spezialisiert hat, ergeben sich genau hieraus jedoch umfangreiche Chancen. Die Steuerberatung Weigel-Erbe betreut Sie umfassend in Bezug auf alle Fragen zu Steuern im Zusammenhang mit internationalen Aktivitäten – transparent und auftraggeberorientiert.
Aufgrund der internationalen Ausrichtung unserer Steuerberatung ist es uns zudem möglich, unsere Mandanten in verschiedenen Sprachen zu betreuen.
Was bedeutet internationales Steuerrecht?
Alle steuerrechtlichen Folgen, die sich in Bezug auf den grenzüberschreitenden Handel beziehen, werden unter dem Begriff des „internationalen Steuerrechts“ zusammengefasst. Die umfassenden Regelungen, die es in diesem Zusammenhang zu beachten gilt, werden unter anderem im Doppelbesteuerungsabkommen und in den dazugehörigen EU-Richtlinien zusammengefasst.
Ziel des internationalen Steuerrechts ist es, zu vermeiden, dass eine Ware (oder eine Person) doppelt besteuert wird. Gleichzeitig sollen mit den entsprechenden Gesetzen Investitionen im Ausland gefördert und eine Steuerflucht verhindert werden.
Die Vorgaben, die es im Bereich des internationalen Steuerrechts zu beachten gilt, sind vielseitig, bieten jedoch auch etliche Chancen. Daher ist es sinnvoll, mit einem kompetenten Partner aus diesem Bereich zusammenzuarbeiten, um das Potenzial nutzen und Fehler vermeiden zu können.
Frau Weigel-Erbe ist Fachberaterin für internationales Steuerrecht und dementsprechend Ihre Ansprechpartnerin, wenn es darum geht, basierend auf der aktuellen Gesetzgebung, die nächsten Schritte zu planen.
Welche Leistungen bieten wir im Bereich des internationalen Steuerrechts an?
Im Laufe der Zeit haben wir unsere Leistungen im Bereich des internationalen Steuerrechts deutlich erweitert. Heute gehören die Beratung von Unternehmen und Arbeitnehmern zu unserem breitgefächerten Leistungsportfolio.
Auch in Bezug auf Themen, wie zum Beispiel:
- Beteiligungen an ausländischen Unternehmen
- Einkünfte durch Vermietungen im Ausland
- ausländische Kapitaleinkünfte
- grenzüberschreitende Investitionen und Umstrukturierungen
- Unternehmensan- und -verkauf
- Hinzurechnungsbesteuerung
- Doppelbesteuerungseinkommen
sind wir Ihr richtiger Ansprechpartner. In der Zeit der Globalisierung zeigt sich einmal mehr, wie herausfordernd die verschiedenen Steuerregime und deren individuelle Berücksichtigung sein kann. Wir helfen Ihnen dabei, optimal zu profitieren und gleichzeitig rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Internationales Steuerrecht und das Risiko einer Doppelbesteuerung
Im Zusammenhang mit dem internationalen Steuerrecht ist unter anderem auch immer wieder von der „Doppelbesteuerung“ die Rede.
Die Steuerberatung Weigel-Erbe hilft Ihnen dabei, Ihr Risiko zu vermindern und hat es sich unter anderem zur Aufgabe gemacht, die entsprechenden Sachverhalte mit den zuständigen internationalen Finanzbehörden abzustimmen.
Bei uns profitieren Sie von einem Mix aus langjähriger Erfahrung und Kompetenz, so dass Sie sich weniger Sorgen über das Risiko einer Doppelbesteuerung machen müssen. Sie haben Fragen zu Doppelbesteuerungsabkommen und weiteren Bereichen? Sprechen Sie uns gern an.
Selbstverständlich beraten wir Sie auch gern in Bezug auf Steuerbelastungsvergleiche auf internationaler Basis und zu außenwirtschaftsrechtlichen Fragen, damit Sie Ihre individuelle Steuersituation optimieren können.
Weitreichende Gesetze zum internationalen Steuerrecht – wir helfen Ihnen weiter
Im Zusammenhang mit dem internationalen Steuerrecht gilt es, viele Vorschriften zu beachten und gleichzeitig sicherzustellen, dass beispielsweise nicht unbeabsichtigt Steuern ausgelöst werden. Gleichzeitig ist es auch wichtig, darauf zu achten, dass etwaige Verlustvorträge nicht in Vergessenheit geraten.
Wir wissen, welche Vorschriften und Regeln im Zusammenhang mit dem internationalen Steuerrecht zu beachten sind, welche Vorgaben in Bezug auf:
- Wegzugs- und Hinzurechnungsbesteuerung
- passive Auslandseinkünfte
- Steuerbelastungsvergleiche
- Doppelbesteuerungsabkommen
zu beachten sind und sind dementsprechend auch für grenzüberschreitende Sachverhalte Ihr Ansprechpartner.
Wie können Sie von einer Beratung zu internationalem Steuerrecht profitieren?
Unsere umfassenden Dienstleistungen in Bezug auf internationales Steuerrecht helfen Ihnen dabei, Ihre steuerliche Belastung in Bezug auf Auslandsgeschäfte zu mindern bzw. die entsprechende Vorgehensweise zu optimieren.
Selbstverständlich gehören auch Empfehlungen, eine Optimierung der Steuerquote und das Hinweisen auf mögliche Risiken zu unserem Leistungsportfolio. Unter anderem auch immer mit dem Ziel, doppelte Besteuerungen zu vermeiden, beraten wir Sie transparent und zielführend – vollkommen unabhängig von Ihrer Unternehmensgröße.